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   BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62   

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https://dejure.org/1962,1335
BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62 (https://dejure.org/1962,1335)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1962 - KZR 2/62 (https://dejure.org/1962,1335)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1962 - KZR 2/62 (https://dejure.org/1962,1335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als Original-Ersatzteile - Kartellrechtliche Zulässigkeit von Bezugsbindungen für Kraftfahrzeug-Ersatzteile und Austauschteile in Verträgen der Kraftfahrzeughersteller mit ihren Vertragshändlern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 108
  • GRUR 1963, 142
  • DB 1962, 1690
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Wie der Senat ausgesprochen hat, steht das Ersatzteilgeschäft eines Kraftfahrzeugherstellers wie der Betroffenen in einem engen wirtschaftlichen und technisch-funktionellen Zusammenhang mit der Produktion und dem Vertrieb von Neuwagen, wodurch der Ersatzteilbedarf erst hervorgerufen wird und wovon er abhängig ist (vgl. hierzu und zu folgendem: Senatsentscheidungen vom 16. Oktober 1962 - KZR 2/62 - WuW/E BGH 509, 514 "Original-Ersatzteile" und vom 28. September 1972 - KVR 3/71 - WuW/E BGH 1233, 1234 "Original-VW-Ersatzteile").
  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 112/63

    Ölfilter

    In Anlehnung an die Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1962 - KZR 2/62 - "Original-Ersatzteile" (GRUR 1963, 142; WRP 1963, 169) hat das Berufungsgericht dann dargelegt, es sei allgemein bekannt, daß viele Ersatzteile des Kraftwagens nicht von der Fahrzeugfabrik selbst, sondern von Zulieferern hergestellt würden; unter "Original-Ersatzteilen" verstehe der Verkehr daher nicht nur Teile, die in der Fahrzeugfabrik selbst angefertigt worden seien; der Fahrzeugbesitzer erwarte lediglich, daß ein solches Ersatzteil dem zu ersetzenden Teil der Erstausrüstung gleiche und daß die Fahrzeugfabrik zur Erhaltung ihres guten Rufes aufgrund einer irgendwie gearteten Zusammenarbeit mit dem etwaigen Zulieferer eine gewisse Kontrolle, wenn auch keine solche Stück für Stück vornehme.

    Im Rahmen der damaligen Klage handelte es sich hierbei aber um eine für jene Entscheidung entbehrliche und sie daher nicht tragende Erwägung, die auch vom Revisionsgericht ausdrücklich als solche gekennzeichnet worden ist (Urteilsabschrift S. 30 unter 3, insoweit in GRUR 1963, 142 und WRP 1963, 169 nicht abgedruckt) und zudem in den voraufgegangenen näheren Feststellungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Verkehrsauffassung keine erkennbare Grundlage hatte.

  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 1/03

    Irreführende Angaben über Fruchtaufstrich - "ohne Kochen hergestellt"

    Diese Zahlen sind ungeachtet der von der Beklagten aufgeworfenen und hier zunächst zurückzustellenden Problematik, in welchem Umfang die Antworten auf gestützte Fragen berücksichtigungsfähig sind (vgl. dazu BGH GRUR 63, 142,145 - "Original-Ersatzteile"), der Entscheidung zugrunde zu legen, weil sie nicht auf einer gestützten Frage beruhen.
  • BGH, 10.10.1978 - KZR 10/77

    Preisbindung von Verlagserzeugnissen in allen Handelsstufen -

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht gemeint, beteiligte Wirtschaftskreise seien insoweit allein die Grossisten und Verleger, wobei das Berufungsgericht im übrigen die Vielzahl der kleineren Verleger außerhalb seiner Betrachtung gelassen hat; wie bei der nachgeordneten Interessenabwägung zu der Frage, ob die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BGH Urteil vom 16. Oktober 1962, GRUR 1963, 142, 149 = WUW/E 509, 514 - Original-Ersatzteile), kommt es auch für die Frage des üblicherweise zugänglichen Geschäftsverkehrs ebenfalls auf die Belange und die Auffassung der nachgeordneten Wirtschaftsstufe an, da diese durch die Vertriebsregelung auf der Großhandelsstufe unmittelbar betroffen ist.
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen;

    Dabei hat, wie ausgeführt, das Geschenk durchaus Warencharakter; derartige Treuezuwendungen sind nichts ungewöhnliches (vgl. bei Buchgemeinschaften die sogenannten Treuebände: OLG Frankfurt, GRUR 1963, 142; vgl. zur Treueaktion: OLG Frankfurt, GRUR 1980, 804).
  • BGH, 23.09.1975 - KZR 14/74

    Abschluss eines Liefervertrages - Fristlose Kündigung eines Vertrages wegen

    Diese Frage ist, wie schon in der Begründung des Regierungsentwurfs zu § 10 GWB bemerkt worden ist, nach der allgemeinen Vorschrift des § 139 BGB zu beurteilen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1963, 142, 148 f - Original-Ersatzteile; 1. Oktober 1964 - KZR 12/62 - Kaffee-Automat; GRUR 1969, 501, 502 ff - Fruchtsäfte; Müller/Gries/Giessler, Kommentar zum GWB, 2. Auflage, § 15 GWB Rdn. 34; Gemeinschaftskommentar zum GWB, 3. Aufl., § 15 GWB Rdn. 45).
  • BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 187/61
    Anders als bei der Meinungsumfrage, mit der die von der Revision angeführte Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1962 - KZR 2/62 (GRUR 1963, 142, 145 - Original-Ersatzteile -) sich zu befassen hatte, sind den Beklagten keine im voraus festgelegten Antworten vorgelegt worden, zwischen denen sie lediglich noch zu wählen hatten; vielmehr konnten sie die sachgemäß gestellte Frage auf Grund ihres persönlichen Eindrucks nach eigenem Gutdüncken beantworten.
  • OLG München, 26.03.1985 - 25 U 4632/83

    Aufklärungspflicht; Verkäufer; Einbau; Unfallgefahr; Stoßdämpfer; Sportwagen;

    Als Verkäuferin mit besonderem Renault-Service (vgl. BGH MDR 1963, 108/109) hat die Beklagte die Stoßdämpfer verkauft.
  • OLG Hamburg, 22.07.1993 - 3 U 98/90

    Irreführung durch Werbung für Brot- und Backwaren mit einer stilisierten

    Für die Beurteilung der Ergebnisse des eingeholten Gutachtens bedeutet das, dass von den Antworten auf die Fragen 2 und 3 auszugehen ist und dass sie von besonderem Wert sind, geben doch gerade sie aufgrund der gebotenen offenen Fragestellung die ungezwungene Auffassung der Befragten wieder (vgl. BGB GRUR 1963, 142 - Originalersatzteile; GRUR 1989, 440, 442 - Dresdner Stollen; Tilmann GRUR 1986, 593).
  • BGH, 05.07.1973 - KVR 3/72

    Unwirksamkeit von Kontraktzeichnungen für Schifffartskonferenzen - Vorliegen von

    Bezüglich des Verhältnisses der Bestimmungen der §§ 18 und 26 GWB zueinander ist das Kammergericht zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen (BGH LM Nr. 9 zu § 26 GWB = BB 1962, 1396 = GRUR 1963, 142, 149 - Original-Ersatzteile; BGH LM Nr. 21 zu § 26 GWB = BB 1972, 104 = GRUR 1972, 379, 381 - Kraftfahrzeug-Leasing), nach der den regelmäßigen Wirkungen einer Ausschließlichkeitsbindung nur nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen des § 18 GWB durch Einschreiten der Kartellbehörde entgegengetreten werden kann.
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

  • BGH, 10.07.1974 - KRB 1/74

    Kündigung eines Rückversicherungsvertrages - Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit -

  • BGH, 01.10.1970 - KZR 18/68

    Unterlassungsanspruch nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 103/62

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbebehauptung - Anspruch auf Schadensersatz -

  • BGH, 06.11.1970 - I ZR 42/69

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Markenbezeichnung "nur die best" für

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